Arbeitsrecht
Personalkosten machen heutzutage einen bedeutenden Anteil des Kostenaufwandes eines Unternehmens aus. Daher sind die damit einhergehenden arbeitsrechtlichen Aspekte ein wichtiger Punkt bei der Führung, der Umstrukturierung und dem Übergang von Unternehmen. Gleichzeitig wird das Arbeitsrecht durch die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung und die Einwirkungen des europäischen Rechts einem stetigen Wandel unterworfen, der eine arbeitsrechtliche Beratung im Regelfall unabdingbar macht.
Wir beraten nationale und internationale Unternehmen aber auch Betriebsräte oder Einzelpersonen in allen Fragen des Arbeitsrechts. Neben der klassischen Beratung, begleiten wir Unternehmen bei der Umsetzung von unternehmerischen Maßnahmen. Wir überprüfen vorhandene Vertragswerke, gestalten Verträge und Betriebsvereinbarungen, führen Verhandlungen und vertreten bei arbeitsgerichtlichen und Einigungsstellenverfahren.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
- Hilfestellung bei der Begründung, Änderung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen einschließlich der Prozessführung vor Arbeitsgerichten
- Vertragsgestaltungen u. a. für Organmitglieder, Geschäftsführer, leitende Mitarbeiter und Chefärzte
- Mitarbeiterbeteiligungs- und flexible Vergütungsmodelle
- Gestaltung von Betriebsübergängen (§ 613a BGB) und Outsourcing-Projekten
- Umwandlung und Umstrukturierung von Unternehmen, Unternehmenskauf
- Arbeitsrecht im Insolvenzverfahren
- Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichen und Sozialplänen einschließlich der Führung von Einigungsstellenverfahren
- Betriebliche Altersversorgung
- Betriebsverfassungs- und Tarifrecht
- Unternehmerische Mitbestimmung